Grundsatzerklärung der Bünting Unternehmensgruppe

Vorwort der Unternehmensleitung
Als Bünting Unternehmensgruppe stehen wir für eine nachhaltige Geschäftstätigkeit im Einklang mit den Menschenrechten und den geltenden Umweltvorgaben, weil wir davon überzeugt sind, dass wir nur so unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden können. Wir wollen unseren Beitrag leisten für eine intakte Umwelt, zur Bekämpfung von Armut und Hunger, zur Förderung von Geschlechtergleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Klima- und Artenschutz, zu nachhaltigem Konsum und für gesunde und sichere Lebensbedingungen. Daher haben wir die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der menschen- und umweltrechtlichen Vorgaben in der Bünting Unternehmensgruppe bis in die Unternehmensleitung integriert. Dadurch möchten wir erreichen, dass jeder Bereich unseres Unternehmens und alle Unternehmensangehörigen sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in ihrem Arbeitsalltag bewusst sind. Menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten berücksichtigen wir in allen unseren unternehmerischen Prozessen, Entscheidungen und Strategien, unabhängig davon, ob es unseren eigenen Geschäftsbereich oder unsere Liefer- und Wertschöpfungskette betrifft.

1. Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte
Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennen wir uns in der Bünting Unternehmensgruppe zu den Prinzipien folgender menschenrechtlicher Rahmenwerke und Standards und erwarten deren Einhaltung auch von unseren Lieferanten: 

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. 

2. Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
Wir haben bei der Bünting Unternehmensgruppe zahlreiche Maßnahmen zur Vorbeugung von und zum Umgang mit Menschen- und Umweltrechtsverletzungen umgesetzt. Dazu zählen insbesondere:

  • Festlegung einer Menschenrechtsbeauftragten sowie eines Beschwerdebeauftragten;
  • Verpflichtung der Unternehmensangehörigen und Lieferanten menschen- und umweltrechtlicher Vorgaben einzuhalten (Verhaltenskodex sowie Lieferantenkodex der Bünting Unternehmensgruppe);
  • Bereitstellung und Kommunikation eines Beschwerdeverfahrens (inkl. Verfahrensordnung);
  • Durchführung von Risikoanalysen;
  • Unterstützung durch externe Dienstleister;
  • Schulungen zur Compliance und spezifischen menschen- und umweltrechtlichen Themen;
  • Aufbau und Ausbau eines Compliance Management Systems;
  • Festlegung von konkreten Maßnahmen;
  • Erstellung dieser Grundsatzerklärung.

3. Verantwortlichkeiten
Die Festlegung von verantwortlichen Personen und Rollen in verschiedenen Unternehmensbereichen trägt dazu bei, dass wir in der Bünting Unternehmensgruppe gemeinsam eine nachhaltige Umsetzung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten anstreben, dass Ansprechpartner für Mitarbeitende vorhanden sind, Prozesse und Maßnahmen gelebt und überwacht werden und neu auftretende menschen- und umweltrechtliche Aspekte in Unternehmensprozesse und die Unternehmensstrategie integriert werden.

Unsere Menschenrechtsbeauftragte überwacht das LkSG bezogene Risikomanagement der Bünting Unternehmensgruppe. Infolge seiner Leitungsfunktion verfügt er über die erforderlichen Ressourcen und Befugnisse, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Unterstützt wird er dabei durch einen externen Menschenrechtsbeauftragten und Verantwortlichen für das Beschwerdeverfahren, der zugleich Compliance-Ombudsmann und Compliance-Officer ist und als externer Rechtsanwalt weisungsfrei handelt und unabhängig agieren kann.

Die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist nur eine von vielen gesetzlichen Vorgaben, zu deren Einhaltung sich die Mitarbeitenden der Bünting Unternehmensgruppe über den Verhaltenskodex verpflichten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den einzelnen Fachabteilungen wird durch die jeweiligen Leitungspersonen überprüft; gebündelt werden die tägliche Führung und Überwachung der Menschenrechtspolitik sowie sonstige Compliance-relevante Tätigkeiten in der Stabstelle Recht. Sie koordiniert die Aktivitäten, setzt Prioritäten und leitet die unternehmensweiten Bemühungen der Bünting Unternehmensgruppe zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt.

Flankierend dazu gibt es weitere Funktionen, die für die Einhaltung und Umsetzung der Sorgfaltspflichten verantwortlich sind, allen voran der Führungskreis sowie die Mitglieder der Arbeitskreise „Risikomanagement“ und „Nachhaltigkeit“, Verantwortliche für die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie weitere Verantwortliche in den Fachabteilungen.

Selbstverständlich werden menschenrechtliche und umweltbezogene Belange auch in aktuelle und künftige Entwicklungen und strategische Entscheidungen des Unternehmens einbezogen: Verantwortlich ist hier neben der Unternehmensleitung die Stabstelle „Unternehmensentwicklung“, die bei der Entwicklung und Planung der künftigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens insbesondere auch umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Themen einbezieht.

4. Risikoanalyse
Zur Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte führen wir in der Bünting Unternehmensgruppe kontinuierlich angemessene Risikoanalysen durch. Wir analysieren dabei zunächst die abstrakten und – sofern wir eine erhöhte Risikoposition feststellen – nachfolgend auch die konkreten Risiken, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in unseren Geschäftsaktivitäten und unserer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren.

Die abstrakten Risiken können sich aus unseren länder- und branchenspezifischen Geschäftstätigkeiten ergeben. Sofern wir eine erhöhte Risikodisposition feststellen, führen wir eine konkrete Risikoanalyse in Bezug auf alle Rechtspositionen durch, die von den unter Ziff. 1 genannten international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards geschützt werden. Darüber hinaus werden auch anlassbezogen konkrete Risikoanalysen durchgeführt.

5. Sektor- und unternehmensspezifische Risiken
Im Rahmen unserer Risikoanalysen haben wir als besondere sensible Bereiche in unserem Geschäftsbereich wie folgt identifiziert:

  • Verbot der Missachtung zur Lebensmittelsicherheit
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

In unserer Lieferkette haben wir folgende sensible Bereiche identifiziert:

  • Menschenrechte
  • Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei
  • Diskriminierung
  • Kinderarbeit
  • Korruption
  • Verletzung von Landrechten
  • Faire Löhne vor Ort
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit – Vereinigungsfreiheit & Recht auf Kollektivverhandlungen 

Besonderes Augenmerk legen wir dabei unter anderem auf Teeerzeugnisse.

Die Ergebnisse der Risikoanalysen fließen kontinuierlich in die unternehmensinternen Entscheidungen, Prozesse und Strategien sowie in die Umsetzung und Verbesserung von Präventionsmaßnahmen und ggf. die Umsetzung von Abhilfehilfemaßnahmen ein. 

Sollten wir weitere oder andere Risiken in unseren Geschäftstätigkeiten oder Lieferketten feststellen, werden diese im Rahmen der nächsten Aktualisierung der Grundsatzerklärung ergänzt und veröffentlicht.

6. Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Zentraler Bestandteil unserer Präventionsmaßnahmen ist die Bewusstseinserweiterung innerhalb der Bünting Unternehmensgruppe sowie bei unseren Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden.

Dass wir als Bünting Unternehmensgruppe für die Achtung von Menschen- und Umweltrechten stehen, machen wir gegenüber unseren Mitarbeitenden und den Lieferanten durch den Lieferanten- und Verhaltenskodex der Bünting Unternehmensgruppe deutlich, auf deren Einhaltung Mitarbeitende und Lieferanten verpflichtet werden. Darüber hinaus nehmen unsere Mitarbeitenden an Schulungen teil, die aufzeigen, wie die Vorgaben in die täglichen Betriebsabläufe eingebunden werden können.

Zudem stehen wir mit unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und weiteren Stakeholdern im kontinuierlichen Austausch und engagieren uns in verschiedenen Initiativen, Zusammenschlüssen und Partnerschaften, um gemeinsam menschen- und umweltrechtliche Rahmenbedingungen und Umstände möglichst bis zum Ursprung der Wertschöpfungskette nachhaltig sicherstellen oder verbessern zu können.

Besteht ein Risiko, dass unsere Geschäftsaktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte (mit-)verursachen, verfügen wir über angemessene Verfahren zur Bewertung, Einstellung und/oder Korrektur der Aktivität. Im eigenen Geschäftsbereich ergreifen wir neben Maßnahmen zur umgehenden Aufklärung und zum Abstellen entsprechender Verletzungen ggf. auch Wiedergutmachungsmaßnahmen und verbessern unsere internen Prozesse.

Sollten wir in der Lieferkette feststellen, dass unsere Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen auf die Menschenrechte oder Umwelt mitverursachen, steht für uns an erster Stelle, gemeinsam mit unseren Lieferanten angemessene Abhilfemaßnahmen zu suchen und zu entwickeln; den Abbruch einer Geschäftsbeziehung behalten wir uns als „ultima ratio“ vor. 

Wir verstehen die Umsetzung der menschen- und umweltrechtlichen Vorgaben als kontinuierlichen Prozess. Es gilt hierbei nicht nur, sich ändernde Gegebenheiten und Rahmenbedingungen – auch in anderen Teilen der Welt – im Blick zu behalten und angemessen darauf zu reagieren, sondern stets dort, wo wir Möglichkeiten zur Einflussnahme besitzen, eine Verbesserung der menschen- und umweltrechtlichen Situation anzustreben und entsprechend an zukunftsweisenden Strategien und Lösungen zu arbeiten.

Das beinhaltet auch, regelmäßig und anlassbezogen Wirksamkeitskontrollen in Bezug auf die von uns umgesetzten Maßnahmen durchzuführen.

7. Beschwerdeverfahren
Wir bestärken unsere Mitarbeitende, Lieferanten und deren Mitarbeitende, aber auch Dritte vermutete Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Vorgaben über unser Beschwerdeverfahren zu melden.

Über dieses Portal und die dort hinterlegten Meldewege kann jeder Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen den Verhaltens- oder Lieferantenkodex der Bünting Unternehmensgruppe vertraulich – auch in anonymisierter Form – in einer Sprache seiner Wahl an den Compliance-Ombudsmann der Bünting Unternehmensgruppe melden, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen.

Unsere Vertragspartner fordern wir auf, ihre Mitarbeitenden sowie sonst von unserer Geschäftstätigkeit betroffene Personen sowie ihre Vorlieferanten in geeigneter Form auf das unter www.buenting.de/hinweisgeberportal hinterlegte externe nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgeberportal und die dort ebenfalls in deutsche und englischer Sprache hinterlegte Verfahrensordnung hinzuweisen.

Alle eingegangenen Hinweise werden in einem festgelegten, transparenten und vertraulichen Verfahren bearbeitet. Begründete Verdachtsmomente auf das Vorliegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei Lieferanten werden zum Gegenstand einer konkreten Risikoanalyse und führen zur Umsetzung angemessener Präventions- oder Abhilfemaßnahmen sowie einer Verbesserung des Risikomanagementsystems.

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird einmal im Jahr sowie anlassbezogen überprüft.

8. Interne und externe Kommunikation
Unser Beschwerdeverfahren, die Verfahrensordnung dazu und die Vorstellung des Compliance-Ombudsmannes sind in deutscher und englischer Sprache auf unserer Homepage kommuniziert.

Das Hinweisgeberportal www.safewhistle.info ist dabei multilingual (Sprachen sind bislang deutsch, englisch, französisch, spanisch und niederländisch), wobei weitere Sprachen schrittweise hinzukommen werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, auch verschlüsselte Sprachnachrichten zu versenden, was beispielsweise von nicht alphabetisierten Personen genutzt werden kann. Hinweisgebende Personen haben zudem die Möglichkeit, vom Compliance-Ombudsmann zu verlangen, dass zu einem persönlichen Treffen ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Übersetzer hinzugezogen wird, der aus der und in die Landessprache der hinweisgebenden Person übersetzt.

Wir werden unsere Richtlinien und menschenrechtsbezogenen Maßnahmen weiter kommunizieren und unsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden sensibilisieren und informieren.

Wir suchen sowohl unternehmensintern als auch mit unseren Lieferanten und Kunden jederzeit den Austausch, um gemeinsam zukunftsweisende Strategien und Lösungen zur Verbesserung der menschen- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln und unserer Verantwortung für die Gesellschaft und unsere Nachkommen bestmöglich gerecht zu werden.

9. Ausblick und Berichterstattung
Die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten ist ein fortlaufender Prozess. Wir überprüfen regelmäßig die von uns umgesetzten Maßnahmen und Strategien, um sie verbessern zu können.

Über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten informieren wir ab 2024 regelmäßig und transparent im Rahmen des Menschenrechtsberichts an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, den wir auf unserer Internetseite öffentlich zugänglich mache