Veranstaltungsordnung für die Hausmesse der Bünting Unternehmensgruppe
1. Allgemeines:
Diese Veranstaltungsordnung gilt für alle Auf- und Abbauhelfer, Teilnehmer, Aussteller und Besucher der Hausmesse an allen Tagen der Messe inkl. Auf- und Abbautage.
Mit dem Anmelden und/oder dem Betreten des Messegeländes erkennen alle Personen diese Ordnung an.
Ziel der Veranstaltungsordnung ist es:
- Gefährdung von Personen oder Beschädigung von Sachen zu verhindern
- den Veranstaltungsort vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen
- einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.
2. Verantwortlichkeiten:
Der Veranstalter der Messe ist die Bünting Großhandel und Service GmbH & Co. KG vertreten durch den Geschäftsführer, Nils Nikolai und den Prokuristen, Gerd-Andre‘ Stratmann.
Die Geschäftsführung hat Herrn Ivan Ljubic als Veranstaltungsleiter benannt.
Der Betreiber des Veranstaltungsortes ist die „Eigenbetrieb Emslandhallen“ in Lingen.
3. Hausrecht:
Dem Veranstalter und dem Betreiber stehen das alleinige Hausrecht zu. Während der Veranstaltung wird das Hausrecht durch den Veranstalter und den Betreiber, und/oder den vom Veranstalter beauftragten Personen ausgeübt.
4. Öffnungszeigen:
Aufbau: 23.09.2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
24.09.2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
25.09.2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Messe: 26.09.2024 von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Abbau: 27.09.2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
5. Zutrittsregelung:
Der Zutritt zur Messe ist nur für geladene Gäste zulässig.
Die Messegäste melden sich am Eingang der Messe beim Checkpoint an und erhalten hier alle weiterführenden Informationen.
6. Sicherheit und Ordnung:
6.1 Erste Hilfe:
Der Veranstaltungsleiter stellt für die unter 2 genannten Auf- und Abbau Zeiträume ausreichend Ersthelfer zur Verfügung.
Eine Ersthelferliste mit Telefonnummern der jeweiligen Ersthelfer wird vom Veranstaltungsleiter neben den Verbandkasten im „Hausmeisterbüro“ (s. Flucht- und Rettungsplan) ausgehängt.
6.2 Erste Hilfe Material:
Ein Verbandkasten nach DIN 13169-C hängt im „Hausmeisterbüro“ aus
(s. Flucht- und Rettungsplan).
6.3 Sanitätsdienst:
Während der Messe wird ein Sanitätsdienst vor Ort eingesetzt.
Der Rettungsdienst ist im Erste Hilferaum positioniert und ist unter der Rufnummer:
0591 91295-19 in den unter Punkt 2 genannten Messezeiten zu erreichen.
6.4 Brandschutzhelfer:
Der Veranstaltungsleiter stellt für die unter 4 genannten Zeiträume ausreichend Brandschutzhelfer zur Verfügung.
Eine Brandschutzhelferliste mit Telefonnummern der jeweiligen Brandschutzhelfer wird vom Veranstaltungsleiter neben den Verbandkasten im „Hausmeisterbüro“ (s. Flucht- und Rettungsplan) ausgehängt.
6.5 Brandmelde- und Löscheinrichtungen
Die Messe verfügt über eine Brandmeldeanlage, die über Rauchmelder oder Branddruckmelder ausgelöst werden kann.
Über die Brandmeldeanlage wird nach Alarmauslösung ein akustischer Räumungsalarm ausgelöst. Des Weiteren ist eine elektronische Lautsprecheranlage vorhanden, die über den Haustechniker genutzt werden kann.
Die Gebäude sind ausreichend mit ABC-Pulverlöschern und Wandhydranten mit Löschschläuchen ausgestattet.
Jeder Brandschutzhelfer und Beschäftigte der Bünting Unternehmensgruppe hat sich mit den zur Verfügung stehenden Erste Hilfe- und Löscheinrichtungen ausreichend vertraut zu machen.
6.6 Rauchverbot:
Auf dem gesamten Messegelände gilt ein striktes Rauchverbot.
Ausschließlich auf der „Raucherterrasse“ (s. Ausschilderung) ist das Rauchen erlaubt.
6.7 Verhalten im Brandfall
s. Brandschutzordnung in der Anlage zu dieser Veranstaltungsordnung
6.8 Flucht- und Rettungswege
Die Notausgänge aus den Hallen sind mit entsprechenden Sicherheitskennzeichnungen ausgewiesen.
Die Hauptfluchtwege (s. Flucht- und Rettungsplan) müssen eine Mindestbreite von 3 Meter, die normalen Fluchtwege eine Mindestbreite von 2 Metern aufweisen (s. auch Flucht- und Rettungsplan in der Anlage), und dürfen an keiner Stelle verengt werden.
6.9 Sammelplatz:
Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz vor dem Messegebäude gegenüber des Haupteingangs.
6.10 Sicherheitsschuhe:
In der Auf- und Abbauphase sind Sicherheitsschuhe der Klasse S 1 zu tragen.
6.11 Verbotene Gegenstände und Substanzen:
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten:
- Waffen aller Art
- Gefährliche Gegenstände jeglicher Art
- Pyrotechnische Gegenstände
- Tiere / Haustiere
- Gegenstände mit verfassungsfeindlichen und verbotenen Symbolen
Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren, in Besitz zu nehmen und an die Polizei zu übergeben.
6.12 Verhalten:
Mutwillige Zerstörung wird nicht toleriert und sofort geahndet.
Gewalt ist absolut verboten. Darunter fällt jegliche Art von Gewalt – physische, sexuelle, psychische wie auch verbale Gewalt. Rassistische, sexistische, homophobe und andere Belästigungen werden sofort geahndet. Auch verbotene Symbole in jeglicher Form und rechtsextreme Musik sind strengstens untersagt. Nein heißt Nein, nur Ja heißt Ja!
Wenn jemand Gewalt in jeglicher Form beobachtet oder Opfer derer wird, kann sich die Person stets an den Veranstaltungsleiter oder die von ihm eingesetzten Ordnungskräfte wenden.
7. Wichtige Telefonnummern:
Polizei: 110
Feuerwehr: 112
Sanitätsdienst: 0591 91295-19 (nur am Messetag)
Ersthelfer: s. Ersthelferliste im „Hausmeisterbüro“
Brandschutzhelfer: s. Brandschutzhelferliste im „Hausmeisterbüro“
Brandschutzbeauftragter: 0171 2617389 (Holger Schäfer)
Sicherheitsingenieur: 0172 2617389 (Holger Schäfer)
Datenschutzbeauftragte: 0151 21255136 (Frau Bokeloh)
Veranstaltungsleiter: 0175 5776763 oder 0591 91295-33 (Ivan Ljubic)
Haustechniker: 0591 91295-18
Technische Leitung: 0591 91295-29 (Herr Beintken)
Ansprechpartner der Messe: 0591 91295-25 (Frau Rehbock)
8. Besucherzahl:
Es wird mit einer maximalen Besucherzahl von 600 gleichzeitig anwesenden Personen auf der Messe gerechnet.
Die Hallen sind für Besucherzahlen von > 2000 Personen ausgelegt.
9. Hygiene und Sauberkeit:
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.
Für die kleinen und großen “Geschäfte” sind Toiletten zu nutzen. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten, ist nicht erlaubt.
Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
10. Gefährliche Stoffe / Gefahrenstoffe:
Die Verwendung von Gefährlichen- oder Gefahrenstoffen bedürfen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände der Genehmigung des Veranstaltungsleiters.
11. Aussteller:
Aussteller müssen ihre Stände in den unter Punkt 4 genannten Zeiten aufbauen und abbauen.
Die Stände sollten während der gesamten Öffnungszeiten besetzt sein.
Werbung und Promotion dürfen nur innerhalb des eigenen Standbereichs erfolgen.
12. Technische Bestimmungen:
Die Nutzung der elektrischen Anlage ist für die Aufsteller während der Messe freigeschaltet. Während der Messe und dem Auf- und Abbau dürfen nur nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 aktuell geprüfte Betriebsmittel und Anlagen verwendet werden.
Bei Fragen zu den technischen Einrichtungen der Messe kann der technische Leiter der Messe unter 0591 91295-29 erreicht werden.
13. Haftung:
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden jeglicher Art und aus jeglichem Rechtsgrund (vertraglich oder gesetzlich) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Auch bei der Umsetzung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Personen mit Krankheitserregern infizieren können.
Der Veranstalter übernimmt dafür keinerlei Haftung.
Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden oder Verluste, die durch Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jeder Aussteller und Teilnehmer ist für seine eigenen Gegenstände verantwortlich.
14. Fotografieren, Mitschnitte und Datenschutz:
Rundfunk-, Fernseh- und Tonaufnahmen, insbesondere für eine gewerbemäßige Verwendung, bedürfen der Genehmigung des Veranstaltungsleiters.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung.
Das Mitbringen von professionellen Kameras und Mitschnittgeräten ist nur den Personen gestattet, die hierfür eine Akkreditierung erhalten haben.
Der Veranstaltungsbesucher willigt grundsätzlich mit Betreten der Messe, ohne Anspruch auf Vergütung, ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen und vervielfältigen sowie zu Eigenzwecken des Veranstalters nutzen zu lassen.
Dies heißt insbesondere für PR-Zwecke, sowie sonstige redaktionelle und werbliche Zwecke in Publikationen, Printmedien, auf Plakaten und Anzeigen sowie im Internet und in sozialen Netzwerken. Diese Bestimmung gilt gleichsam bei Minderjährigen, die in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter oder erziehungsberechtigten Personen, die Veranstaltung besuchen.
Diese Einwilligungen erfolgen zeitlich und räumlich unbeschränkt für den Messe-, Auf- und Abbauzeitraum.
Alle von den zur Messe angemeldeten Personen angegebenen, personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter erhoben, gespeichert und zur Bearbeitung der notwendigen Unterlagen für die Veranstaltung genutzt. Es gilt das Recht, jederzeit unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck der gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Es besteht auch ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden binnen drei Monate nach der Messe vom Veranstalter gelöscht.
15. Schlussbestimmungen:
Änderungen dieser Veranstaltungsordnung bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Kleine Änderungen der Veranstaltungsordnung sind bis eine Woche vor der Veranstaltung möglich. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, sich eigenständig über diese Änderungen zu informieren. Kurzfristige kleinere Änderungen vor Ort sind möglich und werden vor Ort bekannt gegeben.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Veranstaltungsordnung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben von dieser Veranstaltungsordnung unberührt.
Es gelten weiterhin die Veranstaltungsbedingungen des Eigenbetrieb Emshallen – Lingen (Vermieter).